Beweissicherung bei unklarer Rechtslage
Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, bei dem die Rechtslage noch nicht geklärt ist, haben Sie das Recht, einen Sachverständigen zur Beweissicherung von Schadenumfang und Schadenhöhe einzuschalten. Gleichzeitig gewährleistet die Beweissicherung auch, das der Umfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Beispielsweise kann ein durch den Unfall verkehrsunsicheres Fahrzeug durch eine Notreparatur wieder als verkehrssicher eingestuft werden.
Wir führen die Beweissicherung für Sie durch.
Oftmals kommt es gerade beim Gebrauchtwagenkauf zu Streitigkeiten über Mängel oder verschwiegene reparierte bzw. teilreparierte Unfallschäden. Durch unsere Tätigkeiten ihr Fahrzeug zu untersuchen, helfen wir Ihnen, diese Mängel und reparierten Vorschäden aufzudecken. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen nicht alle Vorschäden genannt wurden, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Darüber hinaus gibt es weitere Fälle, in denen die Durchführung einer Beweissicherung sinnvoll ist. Sie können uns gerne unverbindlich kontaktieren und uns Ihr Anliegen schildern. Wir beraten Sie gerne, ob auch in Ihrem Fall die Durchführung einer Beweissicherung angeraten ist und vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.