Schadengutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadensbereich
In einem KFZ-Schadengutachten werden die Kosten aufgelistet, die nötig sind, um das beschädigte Fahrzeug in seinen Ursprungszustand zurück zu versetzen, sofern es sich um keinen Totalschaden handelt. Schadengutachten differenzieren sich zwischen Haftpflicht- und Kaskoschäden.
Sind Sie in einem unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt worden ist, sprechen wir von einem Haftpflichtschaden, bei dem Sie die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen haben. Laut Empfehlung unseres Berufsverbandes (BVSK) steht es Ihnen frei, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die Kosten des Schadengutachtens sowie die Anwaltskosten sind von der Haftpflichtverischerung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung zu tragen.
Gerne begutachten wir ihr beschädigtes Fahrzeug an unserer Prüfstelle. Auch bei einem nur optisch leicht beschädigten Fahrzeug, muss geklärt werden, ob neben den sichtbaren Schäden auch unter dem Fahrzeug verdeckte Karosserieschäden vorhanden sind. In dem von uns erstellten Schadengutachten erhalten Sie Auskunft über Schadenhöhe, Reparaturdauer, Wertminderung und gegebenfalls auch über den Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Bei weiteren Fragen oder Terminabsprachen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.